17.1.13

Noch drei Fälle von Kirchenschwund gegen Ende 2012

Hier noch drei interessante Fälle zum Thema Kirchenschwinden, die noch aus dem Jahr 2012 stammen.

Das "Beste" zuerst: Eine ehemalige evangelisch-lutherische Kirche, die Gerhard-Uhlhornkirche in Linden-Nord (Hannover), wird im Internet zum Verkauf angeboten, und zwar als "Einzimmerwohnung", Altar, Orgel und Kirchenbänke inklusive. So zumindest teilte es die Hannoversche Allgemeine im November mit. Nicht jede Folgenutzung würde jedoch akzeptiert. Das Gebäude selbst wurde erst im Jahr 1963 entworfen und ist damit noch recht jung. Aufgrund von Mitgliederschwund in der Gemeinde hatte man sich aber bereits 2009 schon mit einer anderen Nachbargemeinde zusammengeschlossen. (Quelle: http://www.haz.de/Hannover/Aus-der-Stadt/Uebersicht/Kirche-im-Internet-zu-verkaufen  vom 13.11.2012)

Im Norden, und zwar im Cuxland, wurde die Stubbener Sankt-Johannes-Kirche verkauft. Auch hierbei handelt es sich um eine ehemals evangelisch-lutherische Kirche. Der Käufer hatte sich im Oktober noch nicht festgelegt, wie er das Gebäude in Zukunft nutzen möchte. Ein Gottesdienst zur Entwidmung fand am 14. Oktober 2012 statt. Grund für die Auflösung waren ein Mangel an finanziellen Mitteln, da die Kirche stark sanierungsbedürftig sei, so wie ein drastischer Rückgang an Gemeindemitgliedern. Ursprünglich war die Stubbener Gemeinde im Jahr 1949 von polnischen Flüchtlingen gegründet worden. Zuletzt zählte die Gemeinde nach Angaben nur noch 18 Mitglieder.
(Quelle:  http://www.nordsee-zeitung.de/index.php?artikel=-Kirche-in-Stubben-ist-verkauft-&arid=816692&pageid=17   vom 05.10.2012)

Die Märkische Oderzeitung berichtete am 20.09.2012, dass die Tornower Kirche an einen Privatier aus Berlin verkauft wird. Das Gebäude befand sich zuletzt in so schlechtem Zustand, dass auch keine sporadischen Gottesdienste mehr stattfinden durften. Die Gemeinde konnte sich eine Sarnierung nicht leisten.  Die gute Nachricht trotz allem: Auf das Glockenläuten zum Jahreswechsel und bei Gottesdiensten im Pfarrhaus müssen die Anwohner nicht verzichten, dieses Recht möchten sie sich vertraglich einräumen lassen.  (Quelle: http://www.moz.de/artikel-ansicht/dg/0/1/1038416  )